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Mini-Sarg für das fehlgeborene Kind
Ein Projekt des Vereins Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e.V.
Mini-Sarg-Bild

Was betroffene Eltern wissen müssen

Die Informationen auf dieser Homepage beziehen sich auf das Recht auf Bestattung für ein sogenanntes "Sternenkind", also ein nicht-bestattungspflichtiges fehlgeborenes Kind. Da das Bestattungsrecht in den 16 Bundesländern teilweise voneinander abweicht, gelten unsere Informationen nur für unser Bundesland Schleswig-Holstein.

Die Friedhofsverwaltungen müssen über das geltende Recht in ihrem jeweiligen Bundesland auf dem aktuellen Informationsstand sein.